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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Kurse und Seminare der DLRG OG Dillingen/Saar e.V.

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Dillingen/Saar e.V.

Anmeldung

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang/Seminar erfolgt per grundsätzlich über die Homepage, falls nicht anders angegeben. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und zusammen mit der Anmeldung in Kopie bzw. spätestens am ersten Lehrgangstermin unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Teilnahmegebühr und Zahlung

Für die Lehrgänge wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist nach Lehrgangsbestätigung durch den Veranstalter zu zahlen.

Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt mittels der in der Anmeldung angebotenen Möglichkeiten, i.d.R. via Banküberweisung auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Dillingen/Saar e.V.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Meldeschluss des jeweiligen Lehrgangs erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Bei einer Abmeldung seitens des Teilnehmers nach dem Meldeschluss gilt folgende Regelung:

  1. Absage nach Meldeschluss, jedoch vor Lehrgangsbeginn: Bei Schwimmkursen wird eine Stornogebühr von 25 EUR fällig, bei anderen Lehrgängen eine Stornogebühr in Höhe der Lehrgangsgebühr
  2. Absage nach Lehrgangsbeginn: Eine Stornogebühr in Höhe der Lehrgangsgebühr wird bei allen Lehrgängen fällig

Zusage/Absage von Lehrgängen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Dillingen/Saar e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Vor Lehrgangsbeginn erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigung mit der Zahlungsaufforderung sowie weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Die Aufnahme in die Warteliste ist jedoch keine Anmeldung für einen gleichartigen Folgelehrgang.
Die DLRG Ortsgruppe Dillingen/Saar e.V. behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, falls zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück gezahlt.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, sofern nicht anders in der Ausschreibung angegeben.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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